Feuerwehrdienstvorschriften

Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) wurden zur Anwendung bei allen Feuerwehren des Bundesgebietes eingeführt.
Zweck der Feuerwehr-Dienstvorschriften ist es, die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst in allen Bundesländern
herbeizuführen und für die Zukunft sicherzustellen.
Sie gelten nicht nur für die Ausbildung, sondern gleichermaßen für den Einsatz.
Die Dienstvorschriften beschränken sich bewusst nur auf solche Festlegungen,
die für einen geordneten Einsatz der taktischen Einheiten und des Einzelnen unbedingt erforderlich sind.

Nr. Inhalt
HBKG Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)
UVV Unfall Verhütungs Vorschrift
GUV I 8624 Arbeiten mit der Motorsäge
FwDV 1/1 Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz -
FwDV 2 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren
FwDV 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Einheiten im - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz -
FwDV 7 Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Atemschutz
FwDV 8 Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 Tauchen
FwDV 10 Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 Die tragbaren Leitern
FwDV 100 Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 Führung und Leitung im Einsatz
FwDV 500  Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 Einheiten im ABC-Einsatz
PDV/DV 810  Dienstvorschrift 810 Fernmeldebetriebsdienst