Feuerwehrdienstvorschriften
Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) wurden zur Anwendung bei allen Feuerwehren des Bundesgebietes eingeführt.
Zweck der Feuerwehr-Dienstvorschriften ist es, die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst in allen Bundesländern
herbeizuführen und für die Zukunft sicherzustellen.
Sie gelten nicht nur für die Ausbildung, sondern gleichermaßen für den Einsatz.
Die Dienstvorschriften beschränken sich bewusst nur auf solche Festlegungen,
die für einen geordneten Einsatz der taktischen Einheiten und des Einzelnen unbedingt erforderlich sind.
Zweck der Feuerwehr-Dienstvorschriften ist es, die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst in allen Bundesländern
herbeizuführen und für die Zukunft sicherzustellen.
Sie gelten nicht nur für die Ausbildung, sondern gleichermaßen für den Einsatz.
Die Dienstvorschriften beschränken sich bewusst nur auf solche Festlegungen,
die für einen geordneten Einsatz der taktischen Einheiten und des Einzelnen unbedingt erforderlich sind.
| Nr. | Inhalt |
| HBKG | Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) |
| UVV | Unfall Verhütungs Vorschrift |
| GUV I 8624 | Arbeiten mit der Motorsäge |
| FwDV 1/1 | Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz - |
| FwDV 2 | Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren |
| FwDV 3 | Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Einheiten im - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz - |
| FwDV 7 | Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Atemschutz |
| FwDV 8 | Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 Tauchen |
| FwDV 10 | Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 Die tragbaren Leitern |
| FwDV 100 | Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 Führung und Leitung im Einsatz |
| FwDV 500 | Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 Einheiten im ABC-Einsatz |
| PDV/DV 810 | Dienstvorschrift 810 Fernmeldebetriebsdienst |